Neue Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“

In der Richtlinie vom 13. Dezember 2021, veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 2021 im Bundesanzeiger, werden die Neuerungen vorgestellt.

Modul 1: Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien.
Modul 2: Verbesserung des IT-Schutzniveaus.
Modul 3: Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse.
Modul 4: Steigerung der Datenkompetenz.
Modul 5: Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.

Wir sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen im
Förderprogramm und betreuen das Modul 5 „Digitale Markterschließung“
 
Auszug aus der Förderrichtlinie:
„Das Ziel dieses Moduls ist eine Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings. Mit der Unterstützung einer externen Beraterin/eines externen Beraters soll in der Regel die Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens na- tional und international zu erhalten und zu erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Internetseite.
Neben der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie sollen die dort entwickelten Maß- nahmen begleitend durch einen Berater umgesetzt werden.“
 

D.h. alle Maßnahmen werden ausgerichtet auf ein Online-Marketing Konzept. Eine Umstellung der Website wird nur noch gefördert im Hinblick auf verbesserte Strukturen zur Suchmaschinenoptimierung, um dadurch neue Märkte zu erschließen.

Wir beraten Sie gerne – jetzt Fördercheck machen lassen